Integrationshilfen

Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter (Integrationshilfen)

Einige Kinder an unserer Schulen benötigen Integrationshilfen zur Teilhabe am Unterricht und um seelische Notlagen im Einzelfall zu vermeiden. Die Eltern stellen beim Jugend- oder Sozialamt einen Antrag auf Integrationshilfe. Die Ämter entscheiden auf Grundlage von Fachgutachten von Ärzten und einem Bericht der Schule über die Notwendigkeit und den Umfang von Unterstützugnsmaßnahmen. Nach gängiger Rechtsprechung sollen Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter keine Aufgaben übernehmen, die dem Kernbereich der Schule zuzuordnen sind, sondern lediglich flankierende, den Unterricht sicherstellende Hilfestellungen und Tätigkeiten ausführen.

Pädagogische und unterrichtliche Aufgaben zählen hierzu in aller Regel nicht. Ein Schulbegleiter kann Betreuungs- und Beaufsichtigungsaufgaben übernehmen, die Schule kann ihre gesetzliche Aufsichtspflicht allerdings nicht auf den Schulbegleiter übertragen.

Unterstützende Tätigkeiten können zum Beispiel sein:

Begleitung und Orientierungshilfen auf dem Schulweg, Schulgelände, im Schulhaus und Klassenzimmer

Unterstützung und Beaufsichtigung während der Unterrichtszeiten ?Umkleidehilfen beim Sportunterricht und in weiteren Unterrichtsstunden ?Hilfestellungen bei Toilettengängen

Unterstützung bei der Verwendung von Arbeitsmaterialien ?Hilfestellung bei der Einnahme von Mahlzeiten

Hilfen zur Abwehr von Gefahrenmomenten

Begleitung bei Schulfahrten, Klassenausflügen und Unterrichtsgängen

Regelmäßiger Austausch mit den Eltern der zu unterstützenden Kinder.

Hauptziel ist es, Kindern Strukturen und Halt zu geben. Es handelt sich nur um eine Hilfe. Oberstes Ziel ist es, dass Kinder lernen sich selbst zu helfen. Integrationshilfen handeln nach dem Motto „Hilf mir es selbst zu tun!“ Die Integrationshilfen betrachten wir an unserer Schule als wichtigen Bestandteil unseres gesamten pädagogischen Teams.