OGS-Beiträge 2021
Beiträge zum offenen Ganztag - Rückerstattung bei Nichtteilnahme?
Seit dem Januar 2021 haben sich Eltern in der Regel an die Empfehlungen des Schul- und Gesundheitsministeriums gehalten und nur in absoluten Notfällen Ihr KInd in die Notbetreuung geschickt. Ein offenes Ganztagsangebot wie vertraglich vereinbart, war wegen der Coronapandemie nicht möglich.
Ob die dennoch erhobenen Beiträge nachträglich zurückgezahlt werden, muss die Landesregierung entscheiden. Die Kommunen signalisieren Bereitschaft sich an der Rückerstattung zu beteiligen.
Der nachfolgende Zeitungsartikel vom 19.Mai aus der WAZ/NRZ schildert den aktuellen Stand.